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   BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67   

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BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67 (https://dejure.org/1968,101)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1968 - III C 100.67 (https://dejure.org/1968,101)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1968 - III C 100.67 (https://dejure.org/1968,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor Einbeziehung in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen Staatsführung - Verlassen der Heimat wegen drohender künftiger Verfolgung - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 72
  • MDR 1969, 872
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.10.1968 - III C 30.67

    Feststellung der Belegenheit fremden Staatsgebiets im unmittelbaren

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - und vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 69.67 - und vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 -) ist es aber denkbar, daß fremdes Staatsgebiet schon vor seiner Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelangt ist.

    Er ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Erfahrungssätze zu überprüfen und zu ergänzen (Urteile vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 - und vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 -).

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Aus den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes folgt als Schranke für den Personenkreis , sofern der Schaden im Vertreibungsgebiet entstanden ist, das Erfordernis (§ 11 Abs. 1 LAG, § 3 FG), daß der Betroffene deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger gewesen sein muß (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Die getroffenen Regelungen können auch nicht entsprechend auf Schäden angewendet werden, die von ihnen nicht erfaßt sind (BVerfGE 17, 67 [77 ff.]).
  • BVerwG, 12.09.1968 - VIII C 99.67

    Bedeutsamkeit von Feststellungen zur Zeitgeschichte für die Auslegung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Er ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Erfahrungssätze zu überprüfen und zu ergänzen (Urteile vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 - und vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 -).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Sie ist vielmehr eine auf Billigkeitsgründen beruhende Ausnahme vom Grundsatz (BVerwGE 26, 352), was § 12 Abs. 5 LAG noch besonders hervorhebt.
  • BVerwG, 13.06.1968 - III C 69.67
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - und vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 69.67 - und vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 -) ist es aber denkbar, daß fremdes Staatsgebiet schon vor seiner Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelangt ist.
  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 16.67
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG III C 16.67 - und vom 13. Juni 1968 - BVerwG III C 69.67 - und vom 10. Oktober 1968 - BVerwG III C 30.67 -) ist es aber denkbar, daß fremdes Staatsgebiet schon vor seiner Besetzung durch die deutsche Wehrmacht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelangt ist.
  • BGH, 19.01.1966 - IV ZR 309/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Januar 1966 - IV ZR 309/64 - [RzW 1966, 214]) steht zu dieser Auffassung nicht im Gegensatz.
  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 [79]]).

    Darum folgt der Senat auch nicht der in den Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes niedergelegten Auffassung, die Verfolgungszeit habe erst mit dem 1. März 1942, dem Beginn des Monats, in dem die slowakischen Juden nach Polen deportiert wurden, begonnen (vgl. BVerwGE 31, 72 [79]).

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7.

    Dies gilt auch für Verfolgte, die in den Vertreibungsgebieten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67]; 31, 72).

    Sie enthält auch keinen Grundsatz des Lastenausgleichsgesetzes im Sinne des § 359 Abs. 2 Satz 1 LAG und des § 11 a Abs. 2 Satz 1 FG, sondern eine Ausnahme von diesem Grundsatz (BVerwGE 31, 72).

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 129.67

    Feststellung von kriegsbedingten Verfolgungsschäden

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 [79]]).

    Darum folgt der Senat auch nicht der in den Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes niedergelegten Auffassung, die Vorfolgungszeit habe erst mit dem 1. März 1942, dem Beginn des Monats, in dem die slowakischen Juden nach Polen deportiert wurden, begonnen (vgl. BVerwGE 31, 72 [79]).

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 181.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Hausrat - Gewährung von

    Der Senat ist berechtigt; die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 [29]]).

    Darum folgt der Senat auch nicht der in den Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes niedergelegten Auffassung, die Verfolgungszeit habe erst mit dem 1. März 1942, dem Beginn des Monats, in dem die slowakischen Juden nach Polen deportiert wurden, begonnen (vgl. BVerwGE 31, 72 [79]).

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 189.67

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden an

    Der Senat ist berechtigt, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts anhand der ihm bekannten geschichtlichen Vorgänge zu überprüfen und zu ergänzen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 [79]]).

    Darum folgt der Senat auch nicht der in den Weisungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes niedergelegten Auffassung, die Verfolgungszeit habe erst mit dem 1. März 1942, dem Beginn des Monats, in dem die slowakischen Juden nach Polen deportiert wurden, begonnen (vgl. BVerwGE 31, 72 [79]).

  • BVerwG, 18.06.1970 - III C 12.69

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen

    Denn die Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV ist je nach den örtlichen Verhältnissen verschieden zu beurteilen (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 = ZLA 1969, 100 = RzW 1969, 374] und Urteil vom 6. November 1969 - BVerwG III C 30.68 -).

    Die Furcht vor künftigen Verfolgungsmaßnahmen schließt die Annahme, der Verfolgte habe den Willen gehabt, seinen bisherigen Wohnsitz als räumlichen Mittelpunkt seines gesamten Lebens aufzugeben, nicht aus (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72 = ZLA 1969, 100 = RzW 1969, 374]).

  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 11.67

    Anspruch auf Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen -

    Die Besorgnis, durch den späteren Gang der Ereignisse der Verfolgung durch Maßnahmen der deutschen Regierung oder der NSDAP ausgesetzt zu sein, vermag, wie der Senat entschieden hat, eine Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung nicht zu begründen (BVerwGE 20, 182 [185]; 29, 122; 31, 72).

    Als Verfolgungsmaßnahmen können aber nur Maßnahmen deutscher Dienststellen angesehen werden, die wiederum nur nach Einbeziehung des betreffenden Vertreibungsgebietes in den deutschen Einflußbereich, d.h. also während des sogenannten Verfolgungszeitraums, möglich waren (BVerwGE 31, 72 [75 f.]).

  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 61.69

    Grundsätze der Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen -

    Darin kommt der Grundgedanke der gesetzlichen Ermächtigung zum Ausdruck, einem Verfolgten Entschädigung unter dem Gesichtspunkt eines Vertreibungsschadens nur zu gewähren, wenn anzunehmen ist, daß er ohne die Entziehung von Vertreibungsmaßnahmen betroffen worden wäre (BVerwGE 21, 102; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG III C 21.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 4]; BVerwGE 31, 72; BVerwGE 34, 85).

    So wie § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der 7. FeststellungsDV selbst dann keine Möglichkeit zur Entschädigung bietet, wenn eine zum Kreis der Verfolgten gehörende Person vor Beginn der Verfolgungszeit (§ 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV) aus Furcht vor drohender Gefährdung an Leib und Leben den Wohnsitz im Vertreibungsgebiet aufgegeben hat (Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 8]), muß § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der 7. FeststellungsDV bei der gebotenen sach- und systemgerechten - d.h. an den Grundsätzen des Lastenausgleichsrechts ausgerichteten - Auslegung auch dazu führen, daß ein Verbleiben im Vertreibungsgebiet über das Ende der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen hinaus, das nicht durch Maßnahmen der Vertreibungsmacht bedingt ist, anspruchsvernichtend wirkt.

  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 150.67

    Schadensfeststellung wegen eines durch Verfolgung verursachten Schadens an

    Unter welchen Voraussetzungen anzunehmen ist, daß P. in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden ist, hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten, am gleichen Tage verkündeten Urteil - BVerwG III C 100.67 -, das einen Fall betrifft, in dem der Kläger seinen Wohnsitz in P. im Januar 1939 aufgegeben hat, dargelegt.

    Sollte sich ergeben, daß der Kläger seinen Wohnsitz in der Zeit bis Ende des Monats Januar 1939 in P. auf gegeben hat, erfüllt er die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG III C 100.67 - entschieden hat.

  • BVerwG, 06.11.1969 - III C 30.68

    Feststellung des Eintritts eines Entziehungsschadens in Preßburg - Einbeziehung

    Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist von folgenden Grundsätzen auszugehen, die der Senat in seiner Rechtsprechung entwickelt hat und an denen er festhält (BVerwGE 31, 72):.

    Der Senat hat in Anwendung dieser Grundsätze in BVerwGE 31, 72 bereits entschieden, daß Preßburg im Januar 1939 noch nicht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen war.

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 81.70

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 17.72

    Einflußbereich deutscher Staatsführung - Rumänien

  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 109.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 17.80

    Entziehungstatbestand - Veräußerung von Betriebsvermögen - Verfolgungszeit -

  • BVerwG, 14.10.1969 - III C 75.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1970 - III C 86.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.11.1969 - III C 40.69

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 51.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 15.07.1970 - III B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 13.02.1970 - III B 78.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung von Reichenberg

  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 176.67

    Hausratsentschädigung für einen rassisch Verfolgten bei Nichtfallen Prags in den

  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 188.67

    Schadensfeststellung an Hausrat und Grundvermögen - Zeitpunkt der Einbeziehung

  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 31.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des Bekenntnisses

  • BVerwG, 25.01.1978 - 3 CB 22.77

    Voraussetzungen für die Entschädigung des Vertreibungsschadens - Freiwilliges

  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 175.67

    Verneinung eines Entziehungsschadens deutscher Volkszugehöriger jüdischen

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 59.73

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens als

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 17.70

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises an einen tschechischen Volkszugehörigen

  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 14.70

    Schaden wegen verfolgungsbedingten Verlustes von Hausrat - Anspruch auf

  • BVerwG, 27.02.1969 - III C 180.67

    Anforderungen an die Gewährung von Hausratentschädigung

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